Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter gehört, ist gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend.
Unabhängig von der Betriebsgröße gilt das BEM für alle Arbeitnehmer die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Allerdings nicht nur für schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Beschäftigte, sondern für alle, einschließlich der Beamten. Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig.
Arbeitgebern bieten wir unsere Unterstützung im gesamten Prozess der Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements an. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat durch den Dschungel der Bürokratie. Mühselige Recherchen nach individuellen Lösungen bleiben Ihnen erspart. Bei der Neueinführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements übernehmen wir die konzeptionelle Arbeit und stellen eine reibungslose Konstituierung sicher. Wir koordinieren für Sie alle zuständigen Stellen wie Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung oder private Dienstleister.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem einzugliedernden Mitarbeiter wird ein individueller Eingliederungsplan entwickelt. Dabei entwickeln wir konkrete Perspektiven, was Mitarbeiter selbst zu Ihrer Gesundheit beitragen können und wie Arbeit und Arbeitsplatz des Mitarbeiters zukünftig gestaltet sein sollten.
„Mit der Novellierung des SGB IX zum 01.05.2004 und der Neufassung des § 84 Absatz 2 hat der Gesetzgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtigstes Instrument geschaffen, das die Rehabilitation und die Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Dieser Paragraph schafft Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten für ein BEM bei gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen. In Deutschland scheiden in jedem Jahr mehrere hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Unternehmen verlieren dadurch wertvolle Fachkompetenzen. Die Erfahrungen langjähriger Mitarbeiter sind oft nur schwer zu ersetzen. Zusätzlich verschärfen demografischer Wandel und Fachkräftemangel die Situation. Durch BEM können Arbeitgeber versuchen, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter trotz längerer oder wiederholter Krankheitszeiten dauerhaft zu sichern. Das BEM bietet die Chance, mehr für erkrankte und behinderte Beschäftigte zu tun. Unter Umständen können aber auch gesunde Arbeitnehmer von bestimmten Maßnahmen profitieren. Wird beispielsweise im Rahmen eines BEM der Arbeitsplatz eines behinderten Beschäftigten optimal gestaltet, können die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch dessen Kollegen zu Gute kommen. Gesundheitliche Schäden können so möglicherweise im Vorfeld vermieden werden. Dieser Ansatz beinhaltet auch ein umfassendes Gesundheitsmanagement und dient neben der Integration auch der Prävention.“ (Deutsche Rentenversicherung Bund, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Handlungsleitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Mai 2010, S. 2)